HEIDE Rechtsanwälte

Unsere Kanzlei übernimmt die Beratung und gerichtliche Vertretung in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Wir beraten in allen Fragen der Gestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen, der Änderung solcher Verträge und selbstverständlich auch bei der Lösung von arbeitsrechtlichen Konflikten. Wir bieten Ihnen die gesamte Breite der gesellschaftsrechtlichen Beratung. Unsere Kanzlei begleitet Sie von der Unternehmensgründung, über das Wachstum und damit verbundene Rechtsfragen (wie z. B. Kapitalerhöhungen) bis hin zu komplexen Umstrukturierungen (wie z. B. Spaltungen, Umwandlungen).

Unsere Kanzlei bietet Ihnen insbesondere bei grenzüberschreitenden handelsrechtlichen Fragen eine lösungsorientierte Beratung. Dabei liegt ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit auf der Gestaltung und Verhandlung von Vertriebsverträgen. Darüber hinaus beraten wir Sie bei der Erstellung und Verbesserung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir beraten insbesondere Einzelhandelsketten, aber auch Dienstleistungs- und Industrieunternehmen bei der Gestaltung und Verhandlung von gewerblichen Mietverträgen. Wir stehen Ihnen jedoch selbstverständlich auch bei eventuellen Änderungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen über solche Mietverhältnisse zur Seite.

Der Senior Partner unser Kanzlei ist auch Notar und beurkundet in dieser Funktion insbesondere gesellschaftsrechtliche Dokumente. Unsere Kanzlei ist sowohl als Parteivertreter, als auch einzelne Anwälte als Schiedsrichter in internationalen Schiedsverfahren tätig. Unsere besondere Kompetenz im deutsch-französischen Rechtsverkehr führt dazu, dass wir an vielen Schiedsverfahren mit Bezug zum deutschen und französischen Recht beteiligt sind. Wir beraten Sie in den zentralen Rechtsfragen im Zusammenhang mit neuen Technologien, Datenschutz und den Problemen des elektronischen Rechtsverkehrs und legen dabei einen Schwerpunkt auf Lizenz-, Vertriebs-, Support- , OEM- und Softwareerstellungsverträge.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine umfangreiche Beratung im Bereich Private Equity und Venture Capital an. Durch die frühere Tätigkeit eines Partners als Syndikus eines Venture Capital Unternehmens können wir Ihnen eine besonders praxisnahe Beratung anbieten. Unsere Kanzlei berät Sie bei allen im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen und -käufen anfallenden rechtlichen Fragestellungen. Diese Beratung fängt bei der Kontaktaufnahme und Verhandlung eines Letter of Intent an und geht über die Due Diligence bis zur Gestaltung des Kauf- oder Fusionsvertrages.
Wir beraten Sie in allen Bereichen des deutschen Wettbewerbsrechtes im Zusammenhang mit der Werbung für Ihr Unternehmen oder Ihre Produkte.
Ein Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Begleitung von deutsch-französischen Investitionen und von wirtschaftlichen Aktivitäten in den beiden Ländern. So ist z. B. ein Partner der Kanzlei auch als französischer Avocat à la Cour zugelassen und alle Mitarbeiter unserer Kanzlei sprechen neben Deutsch und Englisch auch perfekt Französisch. Zur Lösung von Fragen im Steuerrecht sind wir auf dem neuesten Stand.